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Gastbeitrag: Sicher ist sicher
Dr. Sebastian Bartelt, Kanzlei Olswang, Berlin

 

Auf dem Bau ereignen sich knapp 130.000 Arbeitsunfälle pro Jahr. Häufigste Ursache: fehlende oder mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen. Das kann für den Bauunternehmer gravierende juristische Folgen haben.


Bauabläufe werden immer komplexer, der Zeitdruck immer größer. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen fallen immer wieder diesem Druck zum Opfer, oft mit schweren Folgen. Fakt ist: Wenn es zu Unfällen kommt, trägt häufig der Bauunternehmer die Verantwortung, denn in erster Linie er muss für die Sicherheit auf der Baustelle sorgen.

Jeder Unfall auf einer Baustelle hat nicht nur eine einschneidende persönliche, sondern auch eine rechtliche Dimension. Man muss unterscheiden zwischen einer vertraglichen Haftung, einer Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch das Bauunternehmen und der (persönlichen) strafrechtlichen Verantwortung einzelner Mitarbeiter und der Geschäftsführung. Die vertragliche Haftung entsteht in erster Linie durch den Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer. Wird der Auftraggeber geschädigt, haftet das Bauunternehmen. Dies gilt beispielsweise für Verzögerungen im Bauablauf oder wenn aufgrund eines Arbeitsunfalls die Baustelle gesperrt wird.

Eine Haftung wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kann entstehen, wenn notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen werden und deshalb ein Schaden eintritt. "Stolperfallen" müssen also vermieden und z.B. Öffnungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert werden. Wird durch die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ein Mensch geschädigt, womöglich sogar getötet, haftet das Bauunternehmen in unbegrenzter Höhe.

 

Geld- und Freiheitsstrafen möglich
Etwas anders sieht es mit der strafrechtlichen Verantwortung aus. Hier kann nicht das Unternehmen belangt werden, sondern der Einzelne selbst gerät in das Visier der Juristen. Straftatbestände sind in der Regel Baugefährdung, fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung. Hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sind je nach Delikt möglich.

Was tun?
Vertragliche Risiken kann man mit etwas Verhandlungsgeschick durch einen Haftungsausschluss minimieren oder sogar völlig ausschließen. Durch eine gute Dokumentation der sicherheitsrelevanten Vorgänge kann man sich vor juristischen Folgen schützen. Quasi zwingend ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Hier gilt es, auf die Höhe der Selbstbeteiligung und auf Haftungsobergrenzen zu achten, um nicht durch eine Lücke im Versicherungsschutz zu fallen. Vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen aber auch die beste Versicherung und die besten Verträge nicht.

 

 

 

Vorsorge ist der beste Schutz
Der beste Schutz für alle Beteiligten ist eine gute Vorsorge. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sollten allen auf der Baustelle tätigen Personen bekannt sein und dann selbstverständlich auch eingehalten werden. Zur Vorsorge gehört auch, nur einwandfreie Arbeitsmittel einzusetzen. Die verwendete Sicherheitstechnik sollte qualitativ hochwertig sein und den gültigen Normen entsprechen. Hünnebeck bietet beispielsweise mit PROTECTO ein entsprechendes System für den temporären Seitenschutz. Für größere Baustellen muss der Bauherr einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz bestellen, der Sicherheitsrisiken analysiert und bei Bedarf Maßnahmen anordnet und überwacht. Den Anordnungen des SiGeKos sollte man im Grundsatz Folge leisten. Was erst einmal nach erhöhtem Aufwand klingt, zahlt sich aber letztendlich aus - schließlich schlägt der Ausfall eines Mitarbeiters rein rechnerisch pro Monat mit etwa 10.000 Euro zu Buche. Zu häufige Inanspruchnahme der Versicherung führt zu höheren Versicherungsprämien. Auch kann davon ausgegangen werden, dass der Nachweis entsprechender Sicherheitsmaßnahmen in Zukunft verstärkt von Bauherren verlangt wird.


Hintergrund: Was verlangt die DIN EN 13374?
Die EU-Norm DIN EN 13374 regelt europaweit einheitlich den temporären Seitenschutz. Grundlegende Anforderungen sind der Geländerholm, dessen Höhe mindestens einen Meter über der Arbeitsfläche betragen muss, sowie ein Zwischenholm bzw. ein Zwischenseitenschutz. Ein Bordbrett muss montierbar sein, dessen Oberkante mindestens 150 mm über der Arbeitsfläche liegt. Zwischenräume zwischen Bordbrett und Arbeitsfläche müssen vermieden werden. Alle Seitenschutzbauteile müssen horizontale Lasten von 0,3 kN und Lasten von 0,2 kN parallel zum Holm aufnehmen. Der temporäre Seitenschutz PROTECTO von der Firma Hünnebeck erfüllt als eines der wenigen Produkte am Markt diese Anforderungen.

Dr. Sebastian Bartelt